Unser Service-Team ist für Sie einsatzbereit.

Reparatur an Garagen- und Industrietoren

Reparaturen an Garagentoren und Industrietoren werden bei uns genau wie Wartungen und UVV- Prüfungen nur von qualifiziertem Fachpersonal durchgeführt.

Es werden nur Original- Ersatzteile oder funktional identische Teile verwendet, um Ihnen nach der Reparatur eine zuverlässige Funktion Ihres Tores zu gewährleisten.

Sollen wir einmal ein Ersatzteil nicht auf Lager haben, bekommen wir dieses meist innerhalb von 24h geliefert und können es dann sofort bei Ihnen einbauen.


UVV-Prüfungen und Wartungen an Tiefgaragen und Industrietoren

UVV-Prüfung von Türen und Toren ist für den gewerblich genutzten Bereich gesetzlich vorgeschrieben und muss nach der Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.7 – kraftbetätigte Türen und Toren (früher BGR 232) vor der ersten Inbetriebnahme von fachkundigen Personen geprüft werden. Anschließend ist mindestens einmal jährlich eine UVV-Prüfung durchzuführen.

Für Ihr privates Garagentor ist eine UVV-Prüfung nicht vorgeschrieben, eine Wartung wird von uns jedoch empfohlen.

Regelmäßige Wartungen und UVV-Prüfungen an Ihren Toren schützen vor Personenschäden und vor teuren Reparaturen sowie dem Totalausfall Ihrer Toranlage.

Wir führen Wartungen an Toren nach Herstellervorgaben durch, UVV-Prüfungen werden nach den neusten Richtlinien durchgeführt (ASR A1.7). Sie erhalten das Prüfprotokoll, einen Prüfbericht sowie ein Prüfsiegel.

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